Auf Grund einer 1987 zwischen dem Bayerischen Seglerverband e.V., dem Bayerischen Ruderverband e.V. und dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen geschlossenen Vereinbarung gilt u.a. auf dem Starnberger See seit dem 01. November 2018 wieder eine Nutzungsbeschränkung zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt. Diese Beschränkung endet am bis 31. März 2019.
Wir bitten Sie deshalb, das Segeln in diesem Zeitraum zu vermeiden. Sie tragen dazu bei, dass die von Interessenverbänden ins Spiel gebrachte Regelung per Verordnung in den entsprechenden Schubladen bleibt.
Auf der Seite des Bayerischen Seglerverbandes können Sie weitere Informationen erhalten sowie die Vereinbarung und darin z.B. die Ausnahme für Ruderer einsehen.