Sicherheitskonzept zum Download.

Sicherheitskonzept für Trainingsmaßnahmen des AmSC 
1.1 Trainer 

• Erste Hilfe - Ausbildung Der Verein empfiehlt, dass der Trainer über eine über die „Sofort-Maßnahmen am Unfallort“ hin-ausgehende Erste Hilfe - Ausbildung verfügt, die er immer wieder erneuert. 

• Vorarbeiten Der Trainer informiert sich vorab über die Wettersituation1, prüft vor allem die Ausrüstung des Mo-torboots, Benzinstand, den Luftdruck in den Schläuchen und führt das Logbuch. 

• Tragen von persönlichen Auftriebsmitteln Als Vorbild trägt der Trainer grundsätzlich persönliche Auftriebsmittel. 

• Führerschein und Volljährigkeit Der Trainer ist volljährig und verfügt über den SBF-Binnen unter Motor. 

• Es wird empfohlen, dass der Trainer ein Handy bei sich hat, das er eigenverantwortlich entspre-chend schützt. Dessen Nummer ist einem zusätzlichen Betreuer an Land bekannt und soll am Schwarzen Brett stehen. 

  Schäden 

• Im Falle von Personenschäden setzt der Trainer die Rettungskette in Gang (Tel.: 112), alarmiert also den Rettungsdienst, leistet erste Hilfe und informiert so schnell als sinnvoll den/die Sorgeberechtigte/n und ein Vorstandsmitglied. 

• Schäden am Motorboot sind ins Logbuch einzutragen und dem Takelwart2 unverzüglich zu melden. 

• Durch den Trainer mit dem Motorboot verursachte Schäden sind unverzüglich schriftlich dem 1. oder 2.Vorsitzenden zu melden. 

• Weiterer Betreuer an Land: Es muss geklärt sein, wer an Land im Rahmen der Trainingszeit Teilnehmer betreut, die die Trai-ningsgruppe verlassen und an Land segeln. 

• Abschlussarbeiten Der Bootstank ist nach der Benutzung des Motorbootes wieder zu füllen. 

1. Mögliche Wetterinformationen über das Internet: http://www.dwd.de/DE/wetter/warnungen_gemeinden/warnWetter_node.html http://www.wetteronline.de/regenradar/bayern http://www.blids.de/spion/bilder/aktkartegergrau.jpg 

2. Emailadresse Takelwart: takelwart@amsc-sail.de 

1.2 Teilnehmer 

• Der Teilnehmer trägt grundsätzlich persönliche Auftriebsmittel. 

• Der Teilnehmer bzw. die Sorgeberechtigten erklären, dass der Teilnehmer 15 Minuten frei schwimmen kann. 

• Die Teilnehmer leisten den Anordnungen des Trainers Folge, ansonsten ist ein Ausschluss vom Training möglich. 

1.3 Sorgeberechtige 

 Bringen der Teilnehmer 

• Der/die Sorgeberechtigte/n sorgen dafür, dass die minderjährigen Teilnehmer pünktlich zu Veranstaltungsbeginn anwesend sind. 

 Unabhängig vom Alter der Teilnehmer sind diese vom Training ausgeschlossen, wenn der Trainer mit seinen Seglern bereits auf dem Wasser ist. Ein Hinterhersegeln ist untersagt. Der/die Sorgeberechtigten minderjähriger Teilnehmer sind in diesem Fall dafür verantwort-lich, dass dieser unter Aufsicht ist. 

 Abholen der Teilnehmer 

• Mit Ende der Veranstaltung endet die Aufsichtspflicht des Trainers. 

• Der/die Sorgeberechtigten sorgen dafür, dass die minderjährigen Teilnehmer pünktlich zu Veranstaltungsende abgeholt werden. Es ist nicht Aufgabe des Trainers, die Heimfahrt der Teilnehmer zu organisieren oder sogar zu übernehmen. 

Erreichbarkeit 

• Der/die Sorgeberechtigten hinterlassen eine Telefonnummer, unter der sie während der Trainingsmaßnahme erreichbar sind. 

Erkrankungen 

• Der/die Sorgeberechtigten weisen den Trainer auf gesundheitliche oder leistungsein-schränkende Beeinträchtigungen des Teilnehmers hin. Der Trainer kann in solchen Fällen entscheiden, ob er diese Person am Training teilnehmen lässt oder nicht. Der Trainer verpflichtet sich, solche Informationen nur in begründeten Einzelfällen weiter-zugeben. 

Mit meiner Unterschrift erkenne ich das Sicherheitskonzept an. (Ort, Datum) 

(Name des Trainers, der Trainerin bzw. des Teilnehmers, der Teilnehmerin in Druckbuchstaben) 

Unterschrift, ggfs. der Sorgeberechtigen.